Frequently asked questions
Welche Voraussetzungen brauche ich, um die Ausbildung zum/r Kinderosteopathen/in zu machen?
Zur Ausbildung zugelassen sind OsteopathInnen nach bestandener klinisch-praktischer Abschlussprüfung (nach Überprüfung) und OsteopathInnen mit einem Abschluss als DO, BSc oder MSc, (Osteopathie). Bei Unklarheiten über den Ausbildungsstand im cranialen Bereich, sowie in den Bereichen Anatomie und Physiologie des Kindes ist es dem OZK vorbehalten, diesen zu überprüfen.
Was passiert, wenn ich einen Kurs versäume? Wann kann ich einen Kurs nachholen?
Bei versäumten theoretischen Ausbildungstagen sind die AusbildungsteilnehmerInnen verpflichtet, diese innerhalb von zwei Jahren eigenverantwortlich nachzuholen. (siehe nächste Frage).
Werden theoretische Kurse jedes Jahr abgehalten?
Nein, nicht alle. Ein Teil der Kurse findet nur alle 2 Jahre statt. Siehe auch Kurshandbuch auf Seite 8.
Wie werden die Spitalspraktika angerechnet und die Praxistage „Junge Erwachsene“?
Spitalspraktika zählen als halbe Ausbildungstage (Ausnahme: Im Rahmen des peripartalen Praktikums gibt es speziell vermerkte Praktikumstage mit Vortrag, die den ganzen Tag dauern.) Pro Jahr werden 3 Nachmittage angerechnet. „Junge Erwachsene“ Praxistage werden als halber Tag angerechnet.
Kann ich die Ausbildung unterbrechen?
Nach Rücksprache mit dem Leitungsteam kann einer Unterbrechung zugestimmt werden.
Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung vorweisen?
Das entsprechende Abschlusszertifikat von einer Osteopathieschule.
Gibt es ärztliche oder physiotherapeutische Fortbildungs- bzw. Ausbildungspunkte für die Ausbildung?
Nein, es gibt keine dieser Fortbildungspunkte.
Gibt es ärztliche oder physiotherapeutische Fortbildungspunkte für die Ausbildung?
Nein, es gibt keine dieser Fortbildungspunkte.
Können Ansuchen für eine Förderung der Ausbildung, in Österreich oder andere Länder, eingereicht werden (ÖCERT, …)?
Nein, das ist derzeit nicht möglich.
Wie schließe ich die Ausbildung positiv ab?
Abgeschlossen ist die Ausbildung, wenn alle Kriterien (32 Praxistage inclusive externer Praktika, alle Theorieeinheiten, Reflexionsarbeit, Erstanamnesen und Fallpräsentationen) erfüllt werden – KinderosteopathIn
Es besteht die Möglichkeit, mit einer Diplomarbeit abzuschließen – diplomierte/r KinderosteopathIn DPOv (diploma paediatric osteopathy vienna). Dafür muss eine Diplomarbeit verfasst werden, sobald alle Kriterien für den positiven Ausbildungsabschluss erfüllt sind. Das Diplom wird nach Anerkennung der Diplomarbeit verliehen. (weitere Informationen siehe Kurshandbuch S.6)
Wo kann ich wohnen, wenn ich zur Ausbildung in Wien bin?
Bitte wende dich an das Ausbildungsbüro ozk.wienozkat, +43 676 4462884
Was passiert, wenn ich schwanger werde?
Selbstverständlich kann die Ausbildung in diesem Fall unterbrochen werden. Für eine Unterbrechung, die über die übliche Karenzzeit hinausgeht, ist ein individuelle Vereinbarung mit dem Leitungsteam möglich.
Kann ich auch nur halbe Praxistage (vormittags oder nachmittags) absolvieren?
Ja das ist möglich, muss aber rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Was muss ich tun, wenn ich an einem von mir geplanten Praxistag oder externem Praktikum nicht teilnehmen kann?
Bitte verlässlich und so früh wie möglich im Patientensekretariat abmelden: Margit Preis: Tel. +43 (0)676 777 66 69 (auf die Box sprechen!), sekretariatozkat
Gibt es Situationen, an denen ich besser nicht an einem praktischen oder theoretischen Unterricht teilnehmen soll?
Die Teilnahme ist prinzipiell in Eigenverantwortung. Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung erscheint eine Teilnahme nicht geboten. Bei „normalen Verkühlungen“ sollte bei den externen Praktikas mit Mundschutz gearbeitet werden.
Gibt es eine Tagesverpflegung im OZK?
Nein, das OZK stellt nur Tee und Kaffee zur Verfügung. Es gibt genügend Einkaufs- und Essmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung. Die Räumlichkeiten des OZK können auch in der Mittagspause genutzt werden.
Gibt es eine günstigere Möglichkeit als Parkscheine, um mein Auto zu parken?
An Praxistagen könnt Ihr in die Parkgarage Mittersteig (Mittersteig 26 –28, 1050 Wien) hineinfahren. Dann bei Margit im OZK eine Hotelparkkarte holen und abends vor dem Hinausfahren zuerst die Parkkarte von der Garage und dann die Hotelkarte von Margit in den Ticketautomaten geben. Die Hotelkarte kostet 10 € für den ganzen Tag und ist gleich bei Margit zu bezahlen. An Theorietagen ist es auch möglich in der Garage zu parken. Bitte mit Selbstbedienung:
In der untersten Lade in Margits Schreibtisch gibt es neben der Kassa eine Folie, da ist alles drin:
- Oberstes Parkticket nehmen
- Auf Liste eintragen
- Kassa-Beleg komplett ausfüllen (auch Stempel drauf- wenn Ihr den Beleg braucht) und weißen Zettel mitnehmen
- Gelben und rosa Durchschlag mit 10€ in die Kassa legen
Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr.
Samstag nur in gekennzeichneten Straßen.
Achtung: es gibt für die Bezirksbewohner gekennzeichnete Plätze – gilt auch am Wochenende