Teilnahmebedingungen / Aufnahmekriterien
Zur Ausbildung zugelassen sind OsteopathInnen nach bestandener klinisch-praktischer Abschlussprüfung (nach Rücksprache) und OsteopathInnen mit einem Abschluss als DO, BSc oder MSc, (Osteopathie). Bei Unklarheiten über den Ausbildungsstand im cranialen Bereich, sowie Anatomie und Physiologie des Kindes, ist es dem OZK vorbehalten, diesen zu überprüfen.